Bildungsurlaub
Anspruch auf Bildungsurlaub

Grundsätzlich hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate in einem Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist, Anspruch auf Bildungsurlaub. Es stehen Ihnen jährlich fünf Arbeitstage Bildungsurlaub zu, die Sie durch Verschiebung in das folgende Jahr auch zu zehn Arbeitstagen zusammenfassen können.
Ablauf der Antragstellung
Am besten informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber über einen geeigneten Zeitpunkt für Ihren Bildungsurlaub in Mexiko. Bei uns sollten Sie sich spätestens zwei bis drei Monate vor Ihrer Abreise zum Spanischkurs nach Playa del Carmen anmelden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Falls Sie in den Bundesländern Berlin oder Rheinland-Pfalz tätig sind, so sollten Sie sich spätestens zehn Wochen vor Ihrer Abreise zur Spanisch- Sprachreise nach Playa del Carmen mit uns in Verbindung setzen, da dort eine separate Beantragung Ihres Spanischkurses notwendig ist.
Spanischkurse
Der Gesetzgeber legt spezielle Voraussetzungen fest, damit Sprachkurse in Mexiko als Bildungsurlaub anerkannt werden (Anzahl der Unterrichtsstunden, Kursinhalte, ...). Nach diesen Vorgaben haben wir unsere Spanisch-Intensivkurse ausgerichtet, so dass jeder dieser Spanischkurse offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Bitte vermerken Sie auf unserem Anmeldeformular zur Ihrem Spanischkurs in Playa del Carmen, dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub für Ihren Sprachkurs in Mexiko beantragen möchten.
Bildungsurlaub für Spanischkurse in Mexiko
Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Bundesländer, in denen unsere Spanischkurse offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind:
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
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