Bildungsurlaub

Anspruch auf Bildungsurlaub

Grundsätzlich hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate in einem Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist, Anspruch auf Bildungsurlaub. Es  stehen Ihnen jährlich fünf Arbeitstage Bildungsurlaub zu, die Sie durch Verschiebung in das folgende Jahr auch zu zehn Arbeitstagen zusammenfassen können.


Ablauf der Antragstellung
Am besten informieren   Sie   sich   rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber über  einen geeigneten Zeitpunkt für Ihren Bildungsurlaub in Mexiko. Bei uns sollten Sie sich spätestens zwei bis drei Monate vor Ihrer Abreise zum  Spanischkurs nach Playa del Carmen anmelden, um das    weitere    Vorgehen zu besprechen. Falls    Sie in den Bundesländern Berlin oder Rheinland-Pfalz tätig    sind, so sollten Sie sich spätestens zehn Wochen vor Ihrer Abreise zur Spanisch-  Sprachreise  nach Playa del Carmen mit   uns in Verbindung setzen, da dort eine separate Beantragung Ihres Spanischkurses notwendig ist.

Spanischkurse
Der Gesetzgeber legt   spezielle  Voraussetzungen fest, damit Sprachkurse in Mexiko als Bildungsurlaub anerkannt werden (Anzahl der Unterrichtsstunden, Kursinhalte, ...). Nach diesen   Vorgaben  haben  wir unsere Spanisch-Intensivkurse ausgerichtet, so dass jeder dieser Spanischkurse offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Bitte   vermerken    Sie auf unserem Anmeldeformular zur Ihrem Spanischkurs in Playa del Carmen, dass    Sie bei Ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub für Ihren    Sprachkurs in Mexiko beantragen möchten.


Bildungsurlaub für Spanischkurse in Mexiko

Hier finden    Sie eine    Übersicht über die    verschiedenen Bundesländer, in denen unsere Spanischkurse offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind:

• Berlin
• Brandenburg
• Hamburg
• Hessen
• Rheinland-Pfalz
• Sachsen-Anhalt
• Schleswig-Holstein